Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die ab dem 25.05.2018 europaweit in Kraft tritt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, von jedem Tierhalter, unabhängig ob Stammkunde oder Neukunde, die Einwilligungserklärung zur Datennutzung ausfüllen zu lassen. Leider wird es aus diesem Grund zu einem höheren Arbeitsaufwand und somit zu längeren Wartezeiten an der Anmeldung kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Um die Wartezeit in der Klinik zu verkürzen, können Sie die neuen Behandlungsverträge online herunterladen und ausgefüllt zum nächsten Besuch in unsere Klinik mitbringen.